Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz von Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.

Grundsätzlich begrüßen wir als TIAM e.V. die Initiative derBundesregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz und die Abschaffung desdiskriminierenden Transsexuellengesetzes.
Unsere Forderungen
- Selbstbestimmung für alle ab 14 Jahre
Jugendliche ab 14 Jahren sollen selbstbestimmt über ihrenGeschlechtseintrag und Vornamen bestimmen können, ohne das Familiengerichtanrufen zu müssen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, das Jugendliche frei inihren Rechten und in Würde leben zu können.
- kein Erfordernis der Eigenversicherung
das Erfordernis der Eigenversicherung könnten betroffenePersonen insofern erneut einen grundrechtswidrigen Eingriff in ihrer gem. Art.2 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre erleben. Eine solche Grundrechtsverletzungist unbedingt auszuschließen, sodass das Erfordernis der Eigenversicherung zustreichen ist.
- Hürden minimieren statt aufzubauen
Die Festsetzung einer dreimonatigen Frist zeugt von einemMisstrauen, Sperrzeit ect. gegenüber der Entscheidung der erklärenden Personen.Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Menschen, die den Geschlechtseintragim Personenstandsregister oder ihren Vornamen ihrer Geschlechtsidentitätanpassen wollen, durch den Gesetzgeber einem derartigen Argwohn ausgesetztwerden.Diese Fristen sind zu streichen.
- Reform des Abstammungsrecht und des Namensrechts vorantreiben
TIN-Eltern müssen in ihren Rechten zum Kindeswohl bedaachtwerden und brauchen einen rechtssicheren rahmen um ihre rechte wahrnehmen zukönnen. Diese müssen von Anfang an menschenrechtskonform gestaltet werden umden komplexen Familienformen und -Konstaltionen gerecht zu werden und muss sichder binären biologisierenden Vorstellungen enziehen. GeschlechtspezifischeFamiliennamen sollen genauso niedrigschwellig ermöglicht und sollten im Sinneder Selbstbestimmung umgesetzt werden.
- Schutz für intergeschlechtlich geborene Personen
der Schutz für intergeschlechtlich geborene Kinder ist nichtausreichend. Es werden weiterhin normangleichende bestimmende Operationen odernicht notwenige medizinische Behandlungen an Kindern durchgeführt. DieseMenschenrechtsverletzung ist zu beenden.
- Maßnahmen im Fokus von Antidiskriminierung legen
Abbau von Diskriminierungen kommt im Gesetz nicht zumtragen, stattdessen werden in der Begründung neue Impulse für Hürdenaufgezeigt, die den Eindruck hinterlassen, dass TIN-Personen ein „Übel“ in derGesellschaft darstellen, vor der sich selbige zu schützen hat. DieseEinschätzung weisen wir vehement zurück und fordern den Staat auf seinerVerpflichtung zum allseitigen wirksamen Diskriminierungschutz nachzukommen.
- Offenbarungsverbot an den Bedürfnissen von TIN-Personen ausrichten
Das unfreiwillige Offenbarung gerade aus dem Nahumfeld dererklärenden Person zu befürchten und in der Vergangenheit erfahren haben, musssich das Offenbarungsverbot an allen Vorsatzformen orientieren.
- Stärkung von ergebnisoffenen peerorientierten Beratungsangeboten
Aufklärungs- und Beratungsangebote müssen gesichert undgestärkt werden. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten Entwurf ist dasVersprechen, sich für die Beratung einzusetzen, leider nicht eingelöst worden.Das Vorhaben sollte schnellstmöglich angegengen werden.
- Absicherung der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung
Die Verbesserung und Absicherung der transitionsspezifischenGesundheitsversorgung für trans* und nicht-binäre Personen ist entsdprechenddes Koalitionsvertrages zügig umzusetzen
- Entschädigung für ergangene Menschenrechtsverletzungen
die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, welcheGrundrechtsverletzungen durch die frühere Rechtslage erfahren haben, ist durchdas Selbstbestimmungsgesetz nicht erfüllt worden, wie in den Eckpunkten unter„Anerkennungsleistungen“ definiert worden. Dieser ist zügig einzurichten.
Der Entwurf in Kürze
- schafft Begutachtungspflicht ab
- Erklärung kann beim Standesamt oder bei einen Notar abgegeben werden, macht die Regelung für alle einheitlich
- kein Verfahren mehr bei den Gerichten, macht es damit schneller und billiger (Ausnahme bei Nichteinwilligung von Eltern oder unter Betreuung stehenden Personen)
- soll für alle gelten die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, für alle anderen muss ein gewöhnlicher Aufenthalt (i.d.R. 6 Monate) ausreichend
- Dokumente sollen niedrigschwellig unter angemessender Kostenbeteiligung geändert werden können
- Option für binären Pass bei Eintragen wie „d“ und „x“
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- muss aber dringend nachgebessert werden
- Hürden und Einschränkungen müssen fallen, Dem Schutz von Minderheiten ist dem klar das Votum zu geben.
- Regelungen enthalten die Menschenrechtskonform ausgestaltet sein müssen
- Standesbeamte sollen einschätzen ob die Erklärung erstgemeint ist, sonst haben sie diese abzuzweisen
- Hürden wie „Bedenkzeit“, „Wartefrist“ oder „Sperrfrist“ erwecken den Eindruck das TIN-Personen keine selbstbestimmte Erklärung abgeben können.
- geschlechtsneutrale Gesetzestexte sorgen für Anerkennung und gesellschaftliche Akzeptanz, dem hat der Gesetzgeber als Leitziel zu implementieren
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Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.
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