Trans-inter-Aktiv

Unser Verein für geschlechtliche Vielfalt

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TIN die Zukunft – geschlechtliche Vielfalt willkommen,

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TIN RESILIENZ durch Gemeinschaft,

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Selbsthilfegruppen

Hier finden Sie Selbsthilfegruppen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Leider können wir keinen Einfluss auf die Aktualität nehmen, wir sind jedoch bemüht die Listen so aktuell wie möglich zu halten. Wenn Sie noch eine fehlende Gruppe kennen, so schreiben Sie uns.

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06.06.2023

Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz von Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.

verfasst von:

Grundsätzlich begrüßen wir als TIAM e.V. die Initiative derBundesregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz und die Abschaffung desdiskriminierenden Transsexuellengesetzes.

Unsere Forderungen

  1. Selbstbestimmung     für alle ab 14 Jahre

Jugendliche ab 14 Jahren sollen selbstbestimmt über ihrenGeschlechtseintrag und Vornamen bestimmen können, ohne das Familiengerichtanrufen zu müssen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, das Jugendliche frei inihren Rechten und in Würde leben zu können.

  1. kein     Erfordernis der Eigenversicherung

das Erfordernis der Eigenversicherung könnten betroffenePersonen insofern erneut einen grundrechtswidrigen Eingriff in ihrer gem. Art.2 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre erleben. Eine solche Grundrechtsverletzungist unbedingt auszuschließen, sodass das Erfordernis der Eigenversicherung zustreichen ist.

  1. Hürden     minimieren statt aufzubauen

Die Festsetzung einer dreimonatigen Frist zeugt von einemMisstrauen, Sperrzeit ect. gegenüber der Entscheidung der erklärenden Personen.Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Menschen, die den Geschlechtseintragim Personenstandsregister oder ihren Vornamen ihrer Geschlechtsidentitätanpassen wollen, durch den Gesetzgeber einem derartigen Argwohn ausgesetztwerden.Diese Fristen sind zu streichen.

  1. Reform     des Abstammungsrecht und  des Namensrechts vorantreiben

TIN-Eltern müssen in ihren Rechten zum Kindeswohl bedaachtwerden und brauchen einen rechtssicheren rahmen um ihre rechte wahrnehmen zukönnen. Diese müssen von Anfang an menschenrechtskonform gestaltet werden umden komplexen Familienformen und -Konstaltionen gerecht zu werden und muss sichder binären biologisierenden Vorstellungen enziehen. GeschlechtspezifischeFamiliennamen sollen genauso niedrigschwellig ermöglicht und sollten im Sinneder Selbstbestimmung umgesetzt werden.

  1. Schutz     für intergeschlechtlich geborene Personen

der Schutz für intergeschlechtlich geborene Kinder ist nichtausreichend. Es werden weiterhin normangleichende bestimmende Operationen odernicht notwenige medizinische Behandlungen an Kindern durchgeführt. DieseMenschenrechtsverletzung ist zu beenden.

  1. Maßnahmen     im Fokus von Antidiskriminierung legen

Abbau von Diskriminierungen kommt im Gesetz nicht zumtragen, stattdessen werden in der Begründung neue Impulse für Hürdenaufgezeigt, die den Eindruck hinterlassen, dass TIN-Personen ein „Übel“ in derGesellschaft darstellen, vor der sich selbige zu schützen hat. DieseEinschätzung weisen wir vehement zurück und fordern den Staat auf seinerVerpflichtung zum allseitigen wirksamen Diskriminierungschutz nachzukommen.

  1. Offenbarungsverbot     an den Bedürfnissen von TIN-Personen ausrichten

Das unfreiwillige Offenbarung gerade aus dem Nahumfeld dererklärenden Person zu befürchten und in der Vergangenheit erfahren haben, musssich das Offenbarungsverbot an allen Vorsatzformen orientieren.

  1. Stärkung     von ergebnisoffenen peerorientierten Beratungsangeboten

Aufklärungs- und Beratungsangebote müssen gesichert undgestärkt werden. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten Entwurf ist dasVersprechen, sich für die Beratung einzusetzen, leider nicht eingelöst worden.Das Vorhaben sollte schnellstmöglich angegengen werden.

  1. Absicherung     der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung

Die Verbesserung und Absicherung der transitionsspezifischenGesundheitsversorgung für trans* und nicht-binäre Personen ist entsdprechenddes Koalitionsvertrages zügig umzusetzen

  1. Entschädigung     für ergangene Menschenrechtsverletzungen

die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, welcheGrundrechtsverletzungen durch die frühere Rechtslage erfahren haben, ist durchdas Selbstbestimmungsgesetz nicht erfüllt worden, wie in den Eckpunkten unter„Anerkennungsleistungen“ definiert worden. Dieser ist zügig einzurichten.

Der Entwurf in Kürze

  • schafft     Begutachtungspflicht ab
  • Erklärung     kann beim Standesamt oder bei einen Notar abgegeben werden, macht die     Regelung für alle einheitlich
  • kein     Verfahren mehr bei den Gerichten, macht es damit schneller und billiger     (Ausnahme bei Nichteinwilligung von Eltern oder unter Betreuung stehenden     Personen)
  • soll     für alle gelten die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, für alle     anderen muss ein gewöhnlicher Aufenthalt (i.d.R. 6 Monate) ausreichend
  • Dokumente     sollen niedrigschwellig unter angemessender Kostenbeteiligung geändert     werden können
  • Option     für binären Pass bei Eintragen wie „d“ und „x“
       
    •  
         
      • muss       aber dringend nachgebessert werden
      •  
    •    
    • Hürden      und Einschränkungen müssen fallen, Dem Schutz von Minderheiten ist dem      klar das Votum zu geben.
    •  
    • Regelungen      enthalten die Menschenrechtskonform ausgestaltet sein müssen
    •  
    • Standesbeamte      sollen einschätzen ob die Erklärung erstgemeint ist, sonst haben sie      diese abzuzweisen
    •  
    • Hürden      wie „Bedenkzeit“, „Wartefrist“ oder „Sperrfrist“ erwecken den Eindruck      das TIN-Personen keine selbstbestimmte Erklärung abgeben können.
    •  
    • geschlechtsneutrale      Gesetzestexte sorgen für Anerkennung und gesellschaftliche Akzeptanz, dem      hat der Gesetzgeber als Leitziel zu implementieren

Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.

 

Weitere Infos
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