Stellungsnahme zum Referent*innenentwurf des Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Betroffene und wir als Interessensvertretungen haben seitder Vorstellung der Eckpunkte im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schrittgewartet, der sich mehrfach verschoben hat.
Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zurSelbstbestimmung von trans*, inter* und nichtbinären Personen ist mit derVeröffentlichung des Referent*innenentwurfs am heutigen Tag getan. Der TIAMe.V. begrüßt es ausdrücklich, dass der Prozess auf dem Weg zu rechtlicherSelbstbestimmung nach über vierzig Jahren Diskriminierung durch dasTranssexuellengesetz (TSG) von der Ampelregierung wie im Koalitionsvertragversprochen vorangebracht wird.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll das verfassungswidrigeTSG endlich abgelöst werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Trans*,intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen müssten mit dem neuen Gesetzkeinen übergriffigen Begutachtungsprozess und kein Gerichtsverfahren mehrdurchlaufen, um ihren Personenstand und Vornamen anpassen zu lassen. Durch dievereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens auf Antrag beimStandesamt könnte sich die rechtliche Lage und die Anerkennung von trans*,intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen fundamental verbessern erklärtSilvia Rentzsch, Geschäftsleitung beim TIAM e.V.
Wir werden die Regelungen des Entwurfs in den nächstenWochen genau analysieren. Der TIAM e:V. wird sich gemeinsam mit anderenzivilgesellschaftlichen Aktuer*innen im weiteren legislativen Verfahren aktivfür die Verbesserungen einsetzen, die aus unserer Sicht für alle Menschennotwendig sind. Insbesondere der Verweis auf das Hausrecht, dieWirksamkeitsfrist, die Regelungen für Minderjährige sowie Ausnahmen beimOffenbarungsverbot werfen Fragen auf, die einer kritischen Auseinandersetzungbedürfen. Unsere detaillierte Stellungnahme werden wir in den nächsten Wochenveröffentlichen.
Seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im letzten Jahrbeobachten wir eine Zunahme trans*feindlicher Rhetorik und Stimmungsmache inder breiten Öffentlichkeit. Ängste vor trans*, inter* und nichtbinären Personenwerden gezielt verbreitet, geschürt und instrumentalisiert. Die Aufgabe einesSelbstbestimmungsgesetz ist es jedoch auch, sich klar für den Schutz vonMinderheiten einzusetzen und zu positionieren. Es darf nicht bestehendesMisstrauen gegenüber TIN* Personen noch weiter verstärken. Das Ziel ist dierechtliche Absicherung der geschlechtlichen Selbstbestimmung für alle Menschen.
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