Selbstbestimmung schützen statt Menschen unter Generalverdacht stellen

Die aktuelle Debatte um mögliche Verschärfungen des Selbstbestimmungsgesetzes(SBGG) erfüllt uns als Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. mit Sorge.
Das SBGG ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und hat das frühere Transsexuellengesetz abgelöst. Ziel des Gesetzes ist es ausdrücklich, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu stärken.
Genau dieser Grundgedanke wird nun durch Forderungen nach neuen Prüfmechanismen infrage gestellt.
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich dafür ausgesprochen, das Gesetz zu verschärfen. Standesämter sollen künftig stärker gegen einen vermeintlichen Missbrauch vorgehen können. Hintergrund der Debatte ist insbesondere der Fall der rechtsextremen Aktivistin Marla Svenja Liebich, der bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat.
Missbrauch darf selbstverständlich nicht ignoriert werden. Dennoch halten wir es für problematisch, aus einzelnen Ausnahmefällen weitreichende Konsequenzen für eine gesamte Bevölkerungsgruppe abzuleiten.
Besonders kritisch sehen wir die Forderung nach „objektiven Kriterien“, anhand derer Behörden einen Missbrauch erkennen sollen. Bis heute bleibt unklar, wie solche Kriterien aussehen könnten. Geschlechtliche Identität ist keine Eigenschaft, die sich durch Verwaltungsverfahren, Plausibilitätsprüfungen oder Einschätzungen Dritter objektiv feststellen lässt.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde gerade deshalb geschaffen, weil die jahrzehntelange Praxis von Gutachten und Fremdbewertungen für viele Menschen entwürdigend und belastend war. Neue Prüfmechanismen bergen die Gefahr, genau jene Strukturen durch die Hintertür wieder einzuführen.
Aus unserer Sicht braucht es keine Einschränkung von Selbstbestimmungsrechten. Stattdessen sollten die tatsächlichen Ursachen von Missbrauchsfällen in den Blick genommen werden. Die bekannten Fälle stehen häufig im Zusammenhang mit queerfeindlichen oder rechtsextremen Provokationen. Deshalb müssen Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit, Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus gestärkt werden.
Gleichzeitig braucht es mehr Aufklärung, stabile Förderstrukturen für Bildungs-und Beratungsarbeit sowie einen konsequenten Ausbau des Diskriminierungsschutzes.
Die Diskussion über das Selbstbestimmungsgesetz sollte sich nicht an einzelnen spektakulären Fällen orientieren. Sie sollte sich daran orientieren, wie die Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung der Menschen geschützt werden können, für die dieses Gesetz geschaffen wurde.
Dafür setzen wir uns als Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. ein.


