Peter und Marianne möchten heiraten. Oder: Warum der Gesetzesentwurf zum Geschlechtseintrag „scheiße“ ist.

Peter und Marianne möchten heiraten. Weil sie damit ihrenPersonenstand verändern, von „ledig“ zu „verheiratet“, ist es natürlichausgeschlossen, dass sie diese Entscheidung ganz alleine treffen. Die Folgendieser Entscheidung sind so schwerwiegend, dass der Staat Peter und Marianneschützen muss – vor sich selbst. Die Folgen einer Fehlentscheidung sindbekanntlich fatal: Psychische Erkrankungen bis hin zu schweren Depressionen,häusliche Gewalt und vollständige finanzielle Abhängigkeit sind nur einige der bekanntenFolgen einer leichtfertig geschlossenen Ehe. Die Regretterquote, also dieAnzahl der der Personen, die die Entscheidung für eine Ehe im Nachhineinbereuen, ist bekanntlich sehr hoch – bis zu 40% dieser Personenstandsänderungenwerden rückgängig gemacht!
Was müssen Peter und Marianne also tun? Zunächst suchen sie sich eineBeratungsstelle, die für das Thema Personenstandsänderungen qualifiziert ist.Dort arbeiten Ärzt_innen, Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen. Diese sindalle unverheiratet, sonst wären sie ja auch nicht mehr objektiv. Peter undMarianne warten lange, bis sie dort einen Termin bekommen – aber nach neunMonaten ist es endlich soweit. Aussuchen können sie sich die Person, die sieberät natürlich nicht, dafür ist die Beratungsstelle viel zu ausgelastet. Peterund Marianne werden von einem Arzt beraten, der sich insbesondere für dasIntimleben des Paares interessiert. Wie oft haben die beidenGeschlechtsverkehr? Wie fühlen sie sich dabei? Welche Positionen und Handlungenbevorzugen sie? Auch Fragen zur Kindheit der beiden werden gestellt, zumVerhältnis zu den Eltern und Geschwistern und zu deren Ehe und Sexualleben.Peter und Marianne haben manchmal das ungute Gefühl, dass diese Fragenvielleicht doch ein bisschen zu weit gehen. Aber sie sagen nichts dazu, dennwer weiß, was der Arzt dann macht. Möglicherweise stellt er dann fest, dass siesich geirrt haben in dem Wusch, zu heiraten. Schließlich dient diese Beratungdazu, festzustellen, ob sich die beiden wirklich sicher sind und ihren Wunschschon nachweislich seit langer Zeit hegen. Nur wenn der Arzt sich sicher istwird er im Anschluss an die Beratung aufschreiben, dass die beiden wirklichheiratswillig sind. Und nur dann haben die beiden eine Chance. Deshalb soll derberatende Arzt auf keinen Fall den Eindruck bekommen, dass Peter und MarianneUnsicherheiten haben – auch wenn sie tatsächlich manchmal auch besorgt sind wiees wohl wird wenn sie heiraten.
Schließlich geht alles gut: Nach vier Terminen und einem weiteren halben Jahr,das der Arzt benötigt um die Bescheinigung auszustellen, können Peter undMarianne endlich zum Amtsgericht gehen. Dort beantragen sie ihrePersonenstandsänderung endlich ganz offiziell – das fühlt sich schon fast einbisschen feierlich an. Allerdings nur solange, bis das Verfahren beginnt.Einzeln müssen die beiden nun vor Gericht vorsprechen und werden von einer sehrskeptischen Richterin befragt. Von Marianne möchte die Richterin erfahren, obund wie lange Peter schon den Eindruck macht, mit seinem derzeitigenPersonenstand nicht zufrieden zu sein. Dazu erfragt sie Details über PetersKindheit, über seine jetzige Beziehung zu seinen Eltern und natürlich überseine sexuellen Wünsche. Da Peter zusätzlich zu seinem Personenstand auch nochseinen Nachnamen ändern möchte (er würde gern den Namen von Marianne annehmen)fragt die Richterin natürlich auch nach Peters psychischer Verfassung umeventuelle Identitätsstörungen ausschließen zu können.
Auch Peter wird einzeln von der Richterin zu Marianne befragt, und auch hiergeht es um persönliche Fragen. Peter und Marianne fühlen sich sehr unwohldabei, über die jeweils andere Person derartige Auskünfte geben zu müssen. Abersie wissen: Wenn die Richterin ihren Antrag jetzt ablehnt, müssen sie dreiJahre warten, um überhaupt einen neuen Versuch starten zu dürfen. Das Risikowollen sie nicht eingehen, und so antworten sie auf alle Fragen. Nach dieserBefragung geht es Peter so schlecht, dass er sich auf eine Parkbank in der Nähedes Gerichts setzen und weinen muss.
Dann beginnt wieder eine Zeit des Wartens. Irgendwann trudelt eine Rechnung vomAmtsgericht ein, da die beiden das Verfahren natürlich selber bezahlen müssen.Und dann, nach sechs Monaten, kommt endlich das ersehnte Schreiben vomAmtsgericht, in dem steht: „Die ledigen Personen Peter O. und Marianne I. sindals verheiratet anzusehen.“ Es dauert nun zwar noch ein paar Wochen, bis dieserBeschluss rechtskräftig ist, aber Peter und Marianne haben nun, nach nur knappzwei Jahren, das Gefühl endlich angekommen zu sein.
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