Workshop 2: Umgang mit transsexuellen Menschen in der Pflege

In der Pflege hat sich trotz aller Veränderungen in der Gesellschaft immer noch kein unvoreingenommener Umgang mit Geschlecht (und Sexualität) entwickelt. Trotz eines hohen Anspruchs an eine „ganzheitliche Versorgung“ der Patient*innen, ist nicht klar, was das an,sich beinhaltet. Pflegekräfte sollen kompetent sein und sich in andere Menschen einfühlen können. Sie sollen die Wünsche der Patient*innen erfüllen und den Anforderungen der Ärzteschaft und anderer Berufsgruppen gerecht werden.

Das Modell der Lebensaktivitäten (LA) hat sich als grundlegendes Arbeitsinstrument in der Pflege in verschiedenen Varianten etabliert. Unter diesen ist die LA „Seine Geschlechtlichkeit leben“ bei Roper, Tiemey und Logan zu finden, unter der sich auch ein kurzer Erklärungsansatz zu Transsexualität findet. Einen Ansatz zum Umgang mit transsexuellen Menschen in der ambulanten oder klinischen Versorgung, zur Lebenssituation oder zu Transitionsphasen fehlen vollständig. Pflegende lernen während ihrer Ausbildung entweder nichts zu diesem Thema oder sind nur am Rande davon berührt. Dementsprechend stellt sich die Situation von transsexuellen Menschen dar, die einer ambulanten oder stationären Behandlung bedürfen. Neben den elektiven Eingriffen ist hier die Notfallversorgung von besonderer Bedeutung und muss dringend in den Fokus von der Pflege (und auch der Medizin) gerückt werden, weil immer mehr transsexuelle Menschen frei leben, seitdem das Bundesverfassungsgericht 2011 das biologische Geschlecht vom juristischen getrennt hat.

In diesem Beitrag wird anhand von eigenem und fremden Erleben die Situation von transsexuellen Menschen bei der geplanten und Notfallbehandlung dargestellt und auf den dringend notwendigen Reformbedarf in der Ausbildung, als auch in der Fortbildung von Pflegekräften hingewiesen.

Workshop 1: Erkenntnisse aus Studien zur Situation transidenter Kinder und Jugendlicher und wie die Landeshauptstadt Magdeburg damit umgeht

Im Jahr 2014 veröffentlichte das KgKJH unter dem Titel „unsicher.klar.selbstbestimmt“ die Erkenntnisse einer Studie, die die Lebenssituation transidenter Kinder und Jugendlicher in Sachsen-Anhalt qualitativ erforschte. Durch die Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt, erfolgte anschließend (Frühsommer 2015) durch das KgKJH eine mehrmonatige schriftliche Befragung von Eltern und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, in der es um Einstellungen, vorhandenes Wissen und die subjektive Einschätzung der Situation von lesbischen, schwulen und transidenten Kindern und Jugendlichen ging.

Dr.in Kerstin Schumann und Judith Linde-Kleiner werden die Erkenntnisse beider Studien und die daraus abgeleiteten Handlungsstrategien der Landeshauptstadt vorstellen und diskutieren.

Der Beitrag gliedert sich in fünf Teile:

1. Kurzvorstellung des KgKJH als landesweit agierende Genderfachstelle (Schumann)
2. Darstellung einiger Erkenntnisse der Studie „unsicher.klar.selbstbestimmt“ (Linde-Kleiner)
3. Präsentation ausgewählter Ergebnisse der Fachkräfte- und Elternbefragung in der Landeshauptstadt Magdeburg (Schumann)
4. Vorstellung der Aktivitäten der Stadt (Linde-Kleiner)
5. Diskussion

Geschlecht im Recht. Was gibt das Bundesverfassungsgericht vor?

Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.

Geschlecht als Wissenskategorie – Verzicht oder Benennung?

Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.