23.04.2024 | Autor unbekannt

Das Selbstbestimmungsgesetz ist beschlossen: Ein Meilenstein für die Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung!

Das Selbstbestimmungsgesetz ist beschlossen: Ein Meilenstein für die Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung!

Das seit über 43 Jahre geltende Transsexuellengesetz verschwindet aus dem Rechtssystem. Das Bundesverfassungsgericht das dieses bereit seit Jahren angemahnt. Nun ist es soweit und die Erklärung kann per Selbstauskunft bei den Standesämtern abgegeben werden. Unnötige, kostspielige und diskriminierende Begutachtungen durch die Psychologie oder Psychiatrie sowie ein gerichtliches Verfahren für trans Personen gehören damit der Vergangenheit an. Für intergeschlechtliche Menschen entfällt die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests.

Nach der legalen Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt durch die Vervielfältigung der Geschlechtseinträge (divers und Austragung) wurde mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein weiterer Paradigmenwechsel vollzogen: Die staatliche und medizinisch-psychiatrische Fremdbestimmung des Geschlechts wird endlich durch Selbstbestimmung ersetzt. Denn jede Person kann nur selbst wissen, welches Geschlecht sie hat. Das ist ein Grund zu feiern!

Die Änderung von Name und Geschlechtseintrag über das Selbstbestimmungsgesetz ist ab dem 1.11.2024 möglich – ab dem 1.8.2024 können Anmeldungen beim Standesamt abgebeben werden (dreimonatige Wartefrist).

Ein strafbewährtes Offenbarungsverbot schützt vor Fremdoutings mit schädigender Absicht, auch durch nahe Verwandte. Auch die Weitergabe der Daten an Sicherheitsbehörden ist kein Bestandteil des Gesetzes mehr.

Gleichzeitig waren die vergangenen Diskurse teils sehr feindlich aufgeladen, für intergeschlechtliche Menschen ergeben sich aus dem Gesetz einige Verschlechterungen zum Status Quo und einige wesentliche Kritikpunkte der Verbände wurden nicht umgesetzt. Wir kritisieren den Hausrechtsparagraph, Sperr- und Wartezeiten, die Rücknahme im Spannungs- und Verteidigungsfall, Ausnahmen beim Sport, Hürden für Minderjährige, geschäftsunfähige Personen sowie den Ausschluss für Menschen mit bestimmten Aufenthaltsrechten.

Dennoch: Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer Fortschritt, den sich die Community seit über 10 Jahren erkämpft hat! Denn jeder Mensch soll frei und in Würde leben können. Wir danken allen, die sich in diesen Prozess mit ihrer Zeit und Kraft seit vielen Jahren eingebracht haben!