6.06.2023 | Autor unbekannt

Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz von Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.

 

Grundsätzlich begrüßen wir als TIAM e.V. die Initiative der Bundesregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz und die Abschaffung des diskriminierenden Transsexuellengesetzes.

Unsere Forderungen

  1. Selbstbestimmung für alle ab 14 Jahre

Jugendliche ab 14 Jahren sollen selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag und Vornamen bestimmen können, ohne das Familiengericht anrufen zu müssen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, das Jugendliche frei in ihren Rechten und in Würde leben zu können.

  1. kein Erfordernis der Eigenversicherung

das Erfordernis der Eigenversicherung könnten betroffene Personen insofern erneut einen grundrechtswidrigen Eingriff in ihrer gem. Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre erleben. Eine solche Grundrechtsverletzung ist unbedingt auszuschließen, sodass das Erfordernis der Eigenversicherung zu streichen ist.

  1. Hürden minimieren statt aufzubauen

Die Festsetzung einer dreimonatigen Frist zeugt von einem Misstrauen, Sperrzeit ect. gegenüber der Entscheidung der erklärenden Personen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Menschen, die den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister oder ihren Vornamen ihrer Geschlechtsidentität anpassen wollen, durch den Gesetzgeber einem derartigen Argwohn ausgesetzt werden.Diese Fristen sind zu streichen.

  1. Reform des Abstammungsrecht und  des Namensrechts vorantreiben

TIN-Eltern müssen in ihren Rechten zum Kindeswohl bedaacht werden und brauchen einen rechtssicheren rahmen um ihre rechte wahrnehmen zu können. Diese müssen von Anfang an menschenrechtskonform gestaltet werden um den komplexen Familienformen und -Konstaltionen gerecht zu werden und muss sich der binären biologisierenden Vorstellungen enziehen. Geschlechtspezifische Familiennamen sollen genauso niedrigschwellig ermöglicht und sollten im Sinne der Selbstbestimmung umgesetzt werden.

  1. Schutz für intergeschlechtlich geborene Personen

der Schutz für intergeschlechtlich geborene Kinder ist nicht ausreichend. Es werden weiterhin normangleichende bestimmende Operationen oder nicht notwenige medizinische Behandlungen an Kindern durchgeführt. Diese Menschenrechtsverletzung ist zu beenden.

  1. Maßnahmen im Fokus von Antidiskriminierung legen

Abbau von Diskriminierungen kommt im Gesetz nicht zum tragen, stattdessen werden in der Begründung neue Impulse für Hürden aufgezeigt, die den Eindruck hinterlassen, dass TIN-Personen ein „Übel“ in der Gesellschaft darstellen, vor der sich selbige zu schützen hat. Diese Einschätzung weisen wir vehement zurück und fordern den Staat auf seiner Verpflichtung zum allseitigen wirksamen Diskriminierungschutz nachzukommen.

  1. Offenbarungsverbot an den Bedürfnissen von TIN-Personen ausrichten

Das unfreiwillige Offenbarung gerade aus dem Nahumfeld der erklärenden Person zu befürchten und in der Vergangenheit erfahren haben, muss sich das Offenbarungsverbot an allen Vorsatzformen orientieren.

  1. Stärkung von ergebnisoffenen peerorientierten Beratungsangeboten

Aufklärungs- und Beratungsangebote müssen gesichert und gestärkt werden. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten Entwurf ist das Versprechen, sich für die Beratung einzusetzen, leider nicht eingelöst worden. Das Vorhaben sollte schnellstmöglich angegengen werden.

  1. Absicherung der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung

Die Verbesserung und Absicherung der transitionsspezifischen Gesundheitsversorgung für trans* und nicht-binäre Personen ist entsdprechend des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen

  1. Entschädigung für ergangene Menschenrechtsverletzungen

die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, welche Grundrechtsverletzungen durch die frühere Rechtslage erfahren haben, ist durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht erfüllt worden, wie in den Eckpunkten unter „Anerkennungsleistungen“ definiert worden. Dieser ist zügig einzurichten.

Der Entwurf in Kürze

  • schafft Begutachtungspflicht ab
  • Erklärung kann beim Standesamt oder bei einen Notar abgegeben werden, macht die Regelung für alle einheitlich
  • kein Verfahren mehr bei den Gerichten, macht es damit schneller und billiger (Ausnahme bei Nichteinwilligung von Eltern oder unter Betreuung stehenden Personen)
  • soll für alle gelten die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, für alle anderen muss ein gewöhnlicher Aufenthalt (i.d.R. 6 Monate) ausreichend
  • Dokumente sollen niedrigschwellig unter angemessender Kostenbeteiligung geändert werden können
  • Option für binären Pass bei Eintragen wie „d“ und „x“
      • muss aber dringend nachgebessert werden
    • Hürden und Einschränkungen müssen fallen, Dem Schutz von Minderheiten ist dem klar das Votum zu geben.
    • Regelungen enthalten die Menschenrechtskonform ausgestaltet sein müssen
    • Standesbeamte sollen einschätzen ob die Erklärung erstgemeint ist, sonst haben sie diese abzuzweisen
    • Hürden wie „Bedenkzeit“, „Wartefrist“ oder „Sperrfrist“ erwecken den Eindruck das TIN-Personen keine selbstbestimmte Erklärung abgeben können.
    • geschlechtsneutrale Gesetzestexte sorgen für Anerkennung und gesellschaftliche Akzeptanz, dem hat der Gesetzgeber als Leitziel zu implementieren

Trans Inter Aktiv Mitteldeutschland e.V.