17.10.2018 | Autor unbekannt

Geschlecht als Wissenskategorie – Verzicht oder Benennung?

Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.