23.10.2018 | Autor unbekannt

Eurphorie über „Ehe für Alle“ nicht das Transsexuellengesetz vergessen

Nach der überraschenden Kehrtwende der Kanzlerin letzte Woche zum Thema „Ehe für alle“, war es am Freitag im Bundestag soweit. 405 Abgeordnete haben für die „Ehe für alle“ gestimmt. Dazu erklärt Silvia Rentzsch von Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. (TIAM e.V.).

„Gleichstellung in Sachen ‚Ehe für alle‘ ist sicher ein wichtiges Anliegen, doch über den Jubel darüber soll eine noch unerledigte bedeutende Menschenrechtsaufgabe nicht vergessen werden: Trans*geschlechtlicherechte und die notwendige Reform des Transsexuellengesetzes (TSG). Das TSG verlangt von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen zwar nicht mehr den Nachweis einer ‚geschlechtsangleichenden Operation‘ und der dauerhaften Unfruchtbarkeit, denn diese Vorgaben sind 2011 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig ausgesetzt worden. Doch noch immer müssen trans* Menschen demütigende psychische Verfahren durchlaufen damit ihr Geschlecht rechtlich anerkannt wird. Am Amtgericht Leipzig wurden lt. MDR 2016 41 Verfahren nach dem TSG durchgeführt. Seit dem 3 Quartal sogar mit erheblichen Mehrbelastungen und Demütigungen für die Betroffenen. Obwohl in Sachsen noch an den Amtsgerichten Dresden Görlitz, Chemnitz und Zwickau diese Verfahren durchgeführt werden, konntee das sächsische Justizministerium keine Angaben zu den durchgeführten Verfahren geben. Die Begründung: „Es sei ein zu hoher Aufwand“ Wie hoch die Belastungen durch die Begutachtungen der Menschen ist, kann mit den Worten von Rebbeca J. aus Leipzig widergegeben werden „Es ist keine Luxuskreuzfahrt, sondern eher eine Kap Horn Umquerung mit einer kleinen Nussschale“ Dies kann und darf im Jahr 2017 nicht mehr der Fall sein! Wir fordern die Abschaffung der medizinisch/psychiatrischen Begutachtung und eine längst überfällige Reform des TSG durch den Gesetzgeber. Dazu haben die Grünen im Mai einen konkreten Reformvorschlag vorgelegt, der allen Parteien vorliegt. Darin werden trans* Menschen auf Grundlage von Selbstbestimmung in ihrem Geschlecht anerkannt, wie es u.a. vom Europarat gefordert und mittlerweile in zahlreichen europäischen Ländern gehandhabt wird.“